Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anwendungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäftsvorgänge zwischen den Parteien. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: der Auftraggeber, finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin Natalie Hoppe, im Folgenden: der Auftragnehmer, hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

Für die Zwecke dieser AGB sind "Fotos" alle digitalen Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotos und Videos), die vom Auftragnehmer produziert werden, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, das zu ihrer Erstellung oder Herstellung verwendet wurde. Dazu gehören insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotos, gedruckte oder belichtete Fotos in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotos in Online-Galerien oder Fotos und Videos, die auf anderen Datenträgern gespeichert sind.

Pflichten des Kunden

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Auftragnehmer über alle Informationen verfügt, die für die rechtzeitige Ausführung des Auftrags erforderlich sind (Zeitplan, Wegbeschreibung, Sonderwünsche usw.). Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber ergeben, liegen in der Verantwortung des Auftraggebers und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und gelten als zu vergütliche Arbeitszeit der Auftragnehmer.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fotografie an den betreffenden Orten erlaubt ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung, ob Fotografie erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die auf den Fotos gezeigten Personen, Gebäude, Standorte oder Gegenstände gelten. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer freizustellen und schadlos zu halten, wenn Dritte Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung einreichen.

Der Auftraggeber hat Mängelrügen schriftlich einzureichen; diese müssen spätestens 14 Tage nach Lieferung der Fotos beim Auftragnehmer eingehen. Nach dieser Zeit gelten die Fotos als vertragskonform und fehlerfrei angenommen.

Leistung des Auftragnehmers

Der Auftraggeber wird darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotos der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Dementsprechend werden keine Beschwerden und/oder Mängelrügen, die sich auf oben beziehen, akzeptiert. Nachfolgende Änderungswünsche des Kunden erfordern eine gesonderte Vereinbarung und Bestellung, die separat bezahlt werden muss.

Sofern nicht von Fall zu Fall etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl von Fotos.

Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Fotoreportage. Der Kunde ist sich bewusst, dass dies eine realistische Darstellung von Personen, Prozessen und Dingen bedeutet. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Fotobearbeitung nur eine grundlegende Retusche (Korrektur von Licht, Fokus und Rahmen und Entwicklung von Rohdaten). Jede erweiterte Bearbeitung der Fotos (Retusche) ist nicht enthalten.

Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer wird während der Hochzeit des Auftraggebers wie vertraglich vereinbart fotografieren. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer jederzeit bitten, an diesem Tag zusätzliche Stunden zu arbeiten.

Der Auftragnehmer muss die von ihm ausgewählten und bearbeiteten Fotos nach eigenem Ermessen in einem Dateiformat freigeben, das nach alleinigem Ermessen des Auftraggebers ausgewählt wurde (z. B. jpeg). Die RAW-Dateien der Fotos werden unter keinen Umständen veröffentlicht.

Der Auftragnehmer gibt die digitalen Kopien der Fotos innerhalb von sechs Wochen nach der Fotosession an den Auftraggeber weiter. Wenn besonders aufwendige zusätzliche Produkte

(z. B. Hochzeitsalben) erstellt werden, wird ein separater Übergabetermin entsprechend den damit verbundenen Zeitanforderungen vereinbart.

Mit der Freigabe der Fotos an den Kunden haftet der Kunde für Verluste, Zerstörungen und Schäden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus zu speichern, dennoch ist der Auftragnehmer bemüht, die Bilder für ca. 1 Jahr aufzubewahren.

Gebühren und Auslagen

Wenn die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum überschreitet, fällt für jede zusätzliche Zeit eine Gebühr von 300 € pro zusätzliche begonnene Stunde an

(ab 30 min).

Zum Vertragsabschluss ist eine Anzahlung fällig und zahlbar. Dies bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, eine Vorauszahlung zu leisten. Die Pünktlichkeit der Zahlung wird auf der Grundlage des Zeitpunkts des Eingangs des Betrags auf dem folgenden Konto des Auftragnehmers bestimmt:

Natalie Hoppe

IBAN: DE53 8705 0000 1191 1480 21

BIC: CHEKDE81XXX

Für den Fall, dass die vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig eingeht, sind die Auftragnehmer berechtigt, ihre vertraglich garantierte Leistung zurückzuhalten.

Die verbleibende Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und zahlbar, jedoch nicht bevor der Auftragnehmer die Fotos an den Auftraggeber freigegeben hat.

Alle Reisen des Auftragnehmers erfolgen von und nach Chemnitz. Für eine Fahrt innerhalb von 100 km von Chemnitz fallen keine Gebühren an, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Wenn die Fahrt zum und vom Standort die zuvor vereinbarte Entfernung überschreitet, werden die folgenden Reisekosten für jeden zusätzlichen Kilometer berechnet: 0,40 €. Bahn- oder Flugreisen sowie alle erforderlichen Übernachtungen werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten für die Unterkunft in Rechnung gestellt.

Sofern vereinbart, stellt der Kunde ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel sind zwei Übernachtungen erforderlich, um eine pünktliche Ankunft am Hochzeitsort zu gewährleisten.

Andere Kosten, die durch die Bestellung entstehen, wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung, sind nicht in der Gebühr enthalten und werden vom Kunden übernommen. Während der Erstellung der Reportage muss der Auftragnehmer mit entsprechenden Erfrischungen und kostenlosen Speisen versorgt werden.

Änderungen, Verlängerungen und Stornierungen von Bestellungen

Wenn eine Bestellung von einer der Parteien, die ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausübt, storniert wird, gelten die folgenden Bestimmungen.

Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber Schadensersatz in Höhe des Teils der vereinbarten Vergütung gemäß Abschnitt 5.3 dieser Vereinbarung zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer einen geringeren oder gar keinen Verlust entstanden ist oder dass der Auftragnehmer für die Kündigung verantwortlich ist.

Wenn der Auftragnehmer aufgrund einer Krankheit oder anderer Umstände, für die er verantwortlich ist, keine Leistung erbringen kann, wird die Vorauszahlung an den Auftraggeber zurückerstattet.

Jegliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht

Die Fotos bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

Der Kunde erwirbt ein einfaches Recht, die Fotos für private Zwecke (Drucke für den privaten Gebrauch, eigene Social-Media-Profile, eigene private Websites usw.) zu verwenden. Die Rechte, die Fotos zu reproduzieren und an Dritte weiterzugeben, werden für private Zwecke gewährt.

Jede Übertragung zur Verwendung oder Veröffentlichung in einem nicht-privaten Kontext bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister wie Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner usw. dürfen Fotos nur nach Genehmigung durch den Auftragnehmer verwenden.

Die Nutzungsrechte werden erst gewährt, wenn die Vergütung vollständig bezahlt ist.

Der Auftragnehmer wählt die Fotos aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, alle Fotos zu erhalten.

Die Fotos dürfen nur in ihrer Originalversion verwendet werden. Jede Bearbeitung oder Änderung bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftragnehmers.

Vorhandene Metadateneinträge der Fotos müssen beibehalten werden.

Der Auftragnehmer darf alle Fotos, die den Kunden nur zu Werbe- und Illustrationszwecken zeigen, in Publikationen (z. B. Ausstellungen, Messen, eigene Website, Blog, Fachzeitschriften für Fotografie oder Hochzeiten usw.) verwenden.

Widerspricht der Auftraggeber ausdrücklich der Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer zu Werbezwecken muss dies schriftlich geschehen.

Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Überprüfung, ob Fotografie erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die auf den Fotos gezeigten Personen, Gebäude, Standorte oder Gegenstände gelten. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer freizustellen und schadlos zu halten, wenn Dritte Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung einreichen.

Der Auftragnehmer haftet für eine andere Pflichtverletzung als wesentliche vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nur, wenn diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen verursacht wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche, die sich aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ergeben. Für indirekte Schäden wird keine Entschädigung gezahlt. Wenn der Auftragnehmer aus der Sache haftet, ist diese Haftung auf alle Schäden beschränkt, die der Auftragnehmer als mögliche Folge einer Vertragsverletzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhergesehen hat oder die er bei der Ausübung der gebotenen Sorgfalt hätte vorhersehen müssen.

Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Krankheit, Annullierung des Fluges, Unfall usw.). Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Haftung für Sachausfälle (defekte technische Ausrüstung usw.), die nicht ihre Schuld sind, noch für die daraus resultierende Unmöglichkeit, weitere Fotos zu machen.

Wenn es aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, nicht tatsächlich oder rechtlich möglich ist, den Auftrag zum geplanten Termin auszuführen, versuchen die Parteien zunächst, einen alternativen Termin zu finden. Beide Seiten müssen andere Buchungen des Auftragnehmers berücksichtigen. Insbesondere ist die Zuordnung eigentlich nicht unmöglich, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass der Kunde das Ereignis an die geänderten Umstände anpasst, damit es in einer geänderten Umgebung stattfinden kann.

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

Der Auftraggeber kann Zahlungen nur mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer verrechnen, die entweder unbestritten oder gerichtlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Aufbewahrungsrechten.

Jede Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.

Textform

Ergänzungen und Änderungen des Abkommens zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein. Unabhängig davon haben auch immer noch individuelle Vereinbarungen Vorrang.

Anwendbares Recht

Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dies keinen Schutz nehmlegt, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts im Land des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährt wird (Vorzugungsprinzip).

Erfüllungsort für alle Leistungen, die in der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien erbracht werden sollen, ist Leipzig. Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder wenn die Adresse oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind. Dies berührt nicht das Recht, vor einem Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.

Jegliche Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.